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Redaktionelle Anzeige | Powered by TK published: 21.05.2006
Lernen während der Ausbildung
Alles rund um die Berufsschule
Die Berufsschule ist eine der beiden Säulen der dualen Ausbildung. (Foto: Public Address)
Die Berufsschule ist eine der beiden Säulen der dualen Ausbildung.
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Was sagt das Gesetz?
Das Berufsbildungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland sieht ein so genanntes „Duales Berufsausbildungssystem“ vor. Das bedeutet: Auszubildende werden an zwei Lernorten ausgebildet. Die Berufsschule ist eine der beiden Säulen der dualen Ausbildung, die andere ist der Ausbildungsbetrieb. Während deiner Berufsausbildung vermittelt dir die Schule bestimmte Inhalte (allgemeinbildende und fachtheoretische), die in einem Lehrplan bzw. Rahmenplan des jeweiligen Bundeslandes festgeschrieben sind.

Die Berufsschule ist eine Teilzeitschule mit wöchentlich acht bis zwölf Stunden Unterricht, das hängt unter anderem von deinem gewählten Beruf und dem Ausbildungsjahr ab. Es kann auch sein, dass die Unterrichtszeit zu mehrwöchigen Unterrichtsblöcken zusammengefasst wird. Das ist häufig bei Ausbildungsberufen mit nur sehr wenigen Auszubildenden der Fall.

Es existieren auch Berufsschulen mit „handlungsorientiertem Unterricht“. Hier gibt es Lehrwerkstätten, in denen zusätzlich Praxisunterricht gegeben wird. Das hängt natürlich wieder vom Beruf ab. Das gemeinsame Ziel von Berufsschule und Ausbildungsbetrieb ist es, dir die entsprechenden Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln, welche dem Ausbildungsziel entsprechen. Dieses Ziel wurde vorher in deinem Ausbildungsvertrag festgehalten.

Die Berufsschule bzw. deine gesamte Ausbildung schließt mit einer Prüfung vor einer „zuständigen Stelle“ ab. Bei uns in Deutschland sind das beispielsweise die Industrie- und Handelskammer (IHK), die Handwerkskammer(HWK) oder die Rechtsanwaltskammer.

Muss ich hin?
Für Azubis gilt in der Berufsschule Anwesenheitspflicht. Das bedeutet, der Unterricht ist nicht freiwillig sondern du musst hin – egal, ob du Lust hast oder nicht. Dein Ausbilder ist sogar verpflichtet darauf zu achten, dass du in die Berufsschule gehst.

Die Zeit in der Berufsschule gilt grundsätzlich als Arbeitszeit. Es gibt jedoch unterschiedliche Regelungen für Jugendliche bis 17 Jahre und Erwachsene ab 18.

Und: Wenn die Berufsschule erst um neun Uhr oder später beginnt, kann man von dir verlangen, noch vorher in den Betrieb zu kommen. Beginnt die Berufsschule früher, dann musst du morgens nicht hin.

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Marcel Mart

…dass ein Känguru nicht springen kann, solange sein Schwanz nicht den Boden berührt?
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