Um dem Mangel an Spenderorganen in Deutschland abzuhelfen, hat sich der Nationale Ethikrat (NER) gestern für eine Überarbeitung des Transplantationsgesetzes aus dem Jahr 1997 ausgesprochen, die jedoch erst nach jahrelanger Vorbereitung in Kraft treten könne.
Der Grund für die Debatte
Bei der derzeit gültigen so genannten
Zustimmungslösung dokumentiert ein potentieller Spender schriftlich (z.B. mit einem Organspendeausweis), dass er zustimmt, nach seinem Tod Organe zur Verfügung zu stellen. Fehlt eine solche Erklärung, müssen die nächsten Angehörigen klären, ob sich der Verstorbene zu Lebzeiten positiv zur Organspende geäußert hat und dann gegebenenfalls die Organe zur Spende freizugeben.
In Deutschland kommen auf eine Million Bürger nur 15 postmortale Organspenden; in zahlreichen europäischen Ländern, wo hingegen die
Widerspruchsregelung gelte (diese besagt, dass jeder Organspender werden kann, der sich nicht ausdrücklich dagegen ausgesprochen hat) liege die Zahl deutlich höher, so der Ethikrat.
Nun empfehlen die Mitglieder des Ethikrates einen Mittelweg zwischen beiden oben genannte Regelungen. Eine Verpflichtung zur Organspende komme jedoch nicht in Betracht, weil die Spende weiterhin eine freiwillige "Gabe" bleiben müsse. Der Ethikrat spricht sich indes für eine geänderte Widerspruchsregelung aus. Diese könne "dann ethisch und verfassungsrechtlich vertretbar" sein, wenn sie "mit Elementen einer Erklärungsregelung kombiniert" werde. Diese soll so aussehen, dass sich der Staat verpflichtet, zunächst die Bürger intensiver über Problematik und Bedeutung von Organspenden aufzuklären. Dabei müsse klar gemacht werden, dass "die Organentnahme bei unterbliebener Erklärung gesetzlich erlaubt" sei. Schließlich solle eine Entnahme "bereits dann zulässig sein, wenn keine Anhaltspunkte für einen Widerspruch vorliegen", empfiehlt der Rat.
Die momentane Situation
Bis eine eventuelle Neuregelung des Transplantationsgesetzes eintritt ist es wichtig, weiterhin im Rahmen der Zustimmungslösung über das Thema Organspende aufzuklären. Genau das haben die
Techniker Krankenkasse (TK), der Verein
Junge Helden und die
www.dso.de mit ihrer aktuellen Kampagne „Nimm das Schicksal in die Hand“ vor. Denn so sieht die deutsche Realität derzeit aus:
„Organspende? Das Thema ist doch ganz weit weg von mir. Ich bin gesund und jung, wieso sollte ich mich da über das Thema Organspende informieren?“ So oder so ähnlich könnten Pausengespräche auf Schulhöfen abgehen. Aber in Wahrheit sieht es anders aus. Denn Organspende ist ein Thema, das jeden angeht. Immerhin werden nach Angaben von
www.dso.de jährlich über 4.000 Spenderorgane transplantiert. Leider wird der aktuelle Bedarf an Organen dadurch aber keinesfalls gedeckt. Denn was kaum einer weiß: Rund 1000 Patienten auf Wartelisten müssen sterben, weil ihnen kein geeignetes Spenderorgan beschafft werden konnte.
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| Organspende-Ausweis |
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Um über das Thema Organspende in seiner momentanen Form zu informieren und mit Vorurteilen oder falschen Informationen aufzuräumen, haben der Verein
Junge Helden, die
Techniker Krankenkasse und die
www.dso.de vor wenigen Tagen die Kampagne „Nimm das Schicksal in die Hand“ gestartet. Denn die Erfahrung zeigt: Auf die Frage, ob eine Organspende nach dem Tod um Leben zu verlängern und weiterzugeben vorstellbar wäre, antwortet die Merhzahl der Befragten, dass sie dazu gewillt wäre. Einen Organspende-Ausweis haben jedoch nur wenige Menschen. Laut Umfrage haben 12% der Deutschen einen
Organspendeausweis, obwohl 80% der Bevölkerung dem Thema Organspende positiv gegenüberstehen.
Diese Quote wollen die
Techniker Krankenkasse, der Verein
Junge Helden um den Schauspieler Jürgen Vogel und die
www.dso.de nun verbessern. Dafür wurde die neue Kampagne ins Leben gerufen, die in diesem Frühjahr bundesweit durch die Cinemaxx-Kinos tourt.