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published: 22.01.2008
Hintergrundbericht Jugendgewalt - Teil II
Wegsperren oder erziehen?
Bei Jugendlichen setzt das deutsche Strafrecht auf Erziehung vor Bestrafung (Foto: Public Address)
Bei Jugendlichen setzt das deutsche Strafrecht auf Erziehung vor Bestrafung
(Foto: Public Address)

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Alle sechs Minuten schlägt in Deutschland ein Jugendlicher oder Heranwachsender zu. Eine beängstigende Zahl, die jüngst "Der Spiegel" errechnet hat. Seit dem Überfall des Münchener Serientäters Serkan A. und seines Komplizen auf einen pensionierten Realschullehrer lassen die Medien täglich neue Vorschläge und Erklärungen zum Thema Jugendgewalt auf die Nation los. Egal, ob Roland Koch (der das Thema als erster auf seinen Wahlkampf-Tisch brachte) mit seinen politischen Forderungen nach härteren Strafen für Jugendliche - und zwischenzeitlich auch für Kinder - die Wähler erreicht oder nicht: Die ungewöhnlich heftige Diskussion legt nahe, dass das Thema einen Nerv getroffen hat. Teils absurde Forderungen und Erklärungen lenken von einer sachlichen Debatte aber eher ab. Ob Angriffe von ausländischen Gewalttätern der letzte Tropfen eines überlaufenden Fasses von Gängelungen und rassistischen Bevormundungen durch spießige Rentner sind, wie es "Zeit"-Feuilleton-Chef Jens Jessen glaubt, ist zu bezweifeln. Auch Frank Schirrmacher trifft in der "FAZ" wohl nicht des Pudels Kern, wenn er die Angriffe für den Beginn einer fundamentalistischen Fehde von jungen Ausländern gegen alles Deutsche hält.

Die teils abwegigen Thesen bestätigen nur die Ratlosigkeit in der Debatte und machen klar: Eine simple Lösung gibt es nicht. Der Weg aus der Gewalt-Krise ist lang. Und vermutlich wird es auch nicht helfen, bei gewalttätigen Jugendlichen in der U-Bahn einfach den Wagen zu wechseln, wie es Bundesjustizministerin Brigitte Zypries neulich empfohlen hat. Ob härtere Strafen helfen, Anti-Aggressionstrainigs oder Erziehungslager – die Experten streiten sich. Im zweiten Teil der Jugendgewalt-Serie hat Scoolz erneut Fakten und Hintergründe gesammelt.

Wie sehen die Gesetze aus?
Mit der Forderung nach härteren Gesetzen brachte Roland Koch den Stein ins Rollen. Der Deutsche Anwaltverein und der Deutsche Richterbund lehnten Kochs Vorstoß dagegen ab. Auch andere Fachleute halten die bestehenden Vorschriften für ausreichend.

Generell setzt das Jugendstrafrecht stark auf Erziehung statt Bestrafung. Besonders bei jungen Tätern wird davon ausgegangen, dass ihnen aufgrund ihres Alters das Unrechtsbewusstsein noch fehlt und dass sie noch formbar sind. Die Justiz unterscheidet zwischen Kindern (unter 14 Jahren), Jugendlichen (14 bis 17 Jahren) und Heranwachsenden (18 bis 21 Jahren). Kinder unter 14 Jahren sind nicht strafmündig, danach gilt das Jugendstrafrecht.

Diese Verfahren werden von einem speziellen Jugendrichter geführt. Bei geringen Verfehlungen kann der Jugendrichter Erziehungsmaßnahmen verhängen. Diese Strafarbeiten müssen die Jugendlichen dann absolvieren, oft in sozialen Einrichtungen. In gravierenderen Fällen gibt es Verwarnungen und schärfere Auflagen, wie etwa eine Geldbuße und Jugendarrest. Letzterer darf bis zu vier Wochen dauern. Erst für schwere Straftaten sieht das Gesetz als letztes Mittel auch Haftstrafen vor. Diese Jugendhaft kann bis zu zehn Jahre dauern. Ausländische Täter können auch abgeschoben werden. Bislang aber nur, wenn sie zu mehr als drei Jahren Haft verurteilt wurden. Jugendstrafen werden in der Praxis häufig zur Bewährung ausgesetzt.

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