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| Dr. Karin Anderson berät Unikosmos-Userin Anna |
| (Foto: Public Address) |
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Stress mit den Eltern zu haben, ist nichts Ungewöhnliches. In manchen Fällen gehen die Auseinandersetzungen aber über das normale Maß hinaus und belasten Eltern und Kinder gleichermaßen. Manchmal ist die Situation so festgefahren, dass nur noch ein Auszug aus dem elterlichen Haus hilft. Ist das so einfach möglich? Wie kann man sich eine eigene Unterkunft finanzieren, wenn man noch zur Schule geht und die Eltern nicht belasten will? Dr. Karin Anderson gibt Rat.
Anna:"Hallo Frau Anderson,
ich würde sehr gerne von zu Hause ausziehen, aus verschiedenen Gründen. Eine WG wäre da wohl nicht so teuer, jedoch weiß ich nicht, ob das generell möglich wäre und wie das mit dem Bezahlen dann geregelt werden würde. Ob ich neben der 12. Klasse noch einen 400 Euro Job hinkriegen würde, weiß ich nicht. Meine Eltern sind völlig überfordert mit meinem Bruder, der letztes Jahr im Oktober für längere Zeit in die Kinderpsychiatrie musste. Meine Mutter schreit nur noch rum und die Atmosphäre und die Ansichten meiner Eltern schrecken mich immer mehr von zu Hause ab. Wir wohnen auch sehr abgelegen, obwohl ich in einer größeren Stadt zur Schule gehe, das heißt, dass ich manchmal auch gar nicht mehr weiß, wie ich ohne Auto und ohne Busverbindung heimkommen soll. Könnten sie mir helfen, ob und wie das möglich wäre? Liebste Grüße, Anna."
Dr. Karin Anderson: "Hallo Anna,
Nach deiner Schilderung wäre es wirklich sehr wünschenswert, wenn du von Zuhause ausziehen könntest, um in Ruhe dein Abitur zu machen (und vielleicht danach auch zu studieren). Solange du zur Schule gehst oder studierst, hast du einen Anspruch auf Unterhalt durch deine Eltern. Die Höhe dieses Unterhalts richtet sich nach dem Einkommen deiner Eltern. Wenn deine Eltern sich aber weigern, dir Unterhalt zu zahlen, wenn sie es sich nicht leisten können, oder wenn du dich nicht wegen Unterhalts mit ihnen auseinandersetzen magst, kannst du BAföG beantragen.
Schüler müssen BAföG nicht zurückzahlenDu bist förderungswürdig, solange du eine Erstausbildung an einer Fachhochschule oder Universität, an einer Akademie oder Höheren Fachschule machst, außerdem ab Klasse zehn in einer Berufsfach- oder Berufsaufbauschule, einer Fach- oder Fachoberschule, einer Abendhaupt- oder Abendrealschule, einem Abendgymnasium oder einem Kolleg.
Schüler brauchen diese Beiträge nicht zurückzahlen. Als Studentin erhältst du BAföG dann meistens zur Hälfte als Zuschuss, zur Hälfte als unverzinstes Staatsdarlehen. Genauere Auskünfte über Bafög findest du in einschlägigen Veröffentlichungen, die im Buchhandel erhältlich sind, oder du erkundigst dich bei deinem örtlichen Amt für Ausbildungsförderung. Und natürlich findest du auch im Internet viele Infos. Liebe Grüße, Dr. Karin Anderson."
[TK]
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