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Redaktionelle Anzeige | Powered by TK published: 19.01.2012
Gesundheitssystem
Stärkung der Patientenrechte
Auch die Rechte der kleinsten Patienten sollen gestärkt werden (Foto: Techniker Krankenkasse)
Auch die Rechte der kleinsten Patienten sollen gestärkt werden
(Foto: Techniker Krankenkasse)
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Techniker Krankenkasse

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Die Techniker Krankenkasse (TK) begrüßt das Ziel der Bundesregierung, die Rechte der Patienten zu stärken. "Die im Entwurf für ein Patientenrechtegesetz vorgeschlagenen Maßnahmen sind notwendige Schritte, damit die Menschen künftig mehr Rechtssicherheit erhalten, wenn sie sich im Gesundheitswesen bewegen", erklärt Professor Dr. Norbert Klusen, Vorsitzender des Vorstandes der TK. "Damit der 'mündige Patient' nicht zu einer Floskel in Sonntagsreden verkommt, müssen die Versicherten konkret nachvollziehen können, welche Rechte und welche Pflichten sie in unserem Gesundheitssystem haben." Deshalb muss ein fortschrittliches Patientenrechtegesetz aus Sicht der TK die Durchsetzung von Patientenrechten erleichtern und zugleich genug Freiraum lassen, um die Anpassung an neue Rechtsentwicklungen auch künftig zu ermöglichen.

Pflicht als Dienstleister

Dass die Kassen in Zukunft verpflichtet werden sollen, ihre Versicherten bei Behandlungsfehlern zu unterstützen, fordert die TK schon seit langem. "Die TK hat bereits seit Jahren ein Behandlungsfehler-Management installiert. Unsere Experten helfen den Versicherten in begründeten Fällen dabei, einen möglichen Behandlungsfehler medizinisch nachzuweisen", erläutert TK-Chef Klusen. "Als Dienstleister für unsere Kunden haben wir uns hier schon immer in der Pflicht gesehen."

Neben den bereits bekannt gewordenen Maßnahmen im Entwurf für ein Patientenrechtegesetz sieht die TK auch in weiteren Bereichen Handlungsbedarf. Zum Beispiel sollte ein geregeltes Zweitmeinungsverfahren bei schweren Erkrankungen oder vor komplizierten medizinischen Eingriffen als Patientenrecht gesetzlich verankert werden. Klusen dazu: "Bisher können Patienten, wenn Unsicherheiten mit ihrem Arzt nicht ausgeräumt werden können, durch das Recht auf eine freie Arztwahl einen weiteren Mediziner aufsuchen. Ein geregelter offener Dialog - auch unter Einbeziehung des behandelnden Arztes - ist so jedoch nicht möglich."

[TK]
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