
Kino.to stellte illegal Filme zum Download und zum Streamen zur Verfügung (Foto: Public Address)
published: 15.06.2012
Prozess-Ende
Kino.to-Gründer verurteilt
Das Landgericht Leipzig hat den Chef und Gründer des illegalen Film-Portals Kino.to am 14. Juni zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Dirk B. hatte sich der massenhaften Urheberrechtsverletzung schuldig bekannt. Der 39-Jährige muss nun alle durch Kino.to erwirtschafteten Werbeeinahmen in Höhe von mehreren Millionen an den Staat zahlen. Allerdings darf er 50.000 Euro behalten, um ihm die Wiedereingliederung nach der Haft zu ermöglichen.
Der ehemalige Kino.to-Chef gab sich geläutert. Er wolle nun endgültig einen Schlussstrich unter seine Filesharing-Karriere ziehen, sagte er nach der Urteilsverkündung. Dirk B. war bereits im Jahr 2004 wegen des Betreibens einer ähnlichen Webseite, der "Saugstube", zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Das Portal Kino.to war im Juni 2011 geschlossen worden, da es Millionen von Nutzern illegal tausende Filme, Dokumentationen und Serien zum Streamen und als Download zur Verfügung gestellt hatte. Schnell tauchten im Internet Nachahmer-Seiten auf, die ebenfalls illegal sind.
[PA]
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Dr. Karin Anderson ist Fachärztin für Psychiatrie und Neurologie und psychotherapeutische Medizin. Als Forenexpertin für Scoolz und die Techniker Krankenkasse berät sie dich kostenlos.
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