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Redaktionelle Anzeige | Powered by TK published: 05.09.2005
LAN-Partys
Zocken am Bildschirm
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Die TK

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Partytime
Das Wochenende steht vor der Tür und was gibt es cooleres, als mit Gleichgesinnten ununterbrochen am Bildschirm gegeneinander zu zocken. LAN-Partys (Local-Area-Network-Party) sind momentan angesagter denn je und jeder versucht, selbst eine zu starten. Süchtig nach dem Spielkick sind vor allem Jungs, aber die Mädels holen bereits kräftig auf. Ein LAN ist übrigens ein Computernetzwerk, das sich meist über wenige 100 Meter erstreckt. Die Computer sind über schnelle Datenleitungen miteinander verbunden. Mittlerweile werden bei großen Events oft mehr als 500 Rechner vernetzt, damit ihr euch in den neuesten Games messen könnt.

Kein Spiel ohne Grenzen
Gibt es eigentlich eine Altersgrenze für LAN-Partys? Nicht direkt. Es gibt kein Gesetz darüber, wie alt ihr sein müsst, um an LAN-Partys teilzunehmen. Allerdings dürfen dort nach dem neuen Jugendschutzgesetz nur Games gespielt werden, die für euer Alter freigegeben sind. Laut § 12 (JuSchG) müssenComputerspiele, wie ihr es auch von Filmen und Videos kennt, mit einer Altersfreigabe versehen werden. Diese Altersfreigabe muss auf allen Computerspielen (sowohl auf der CD-Hülle als auch auf der CD-Rom selbst) sichtbar angebracht sein. Diese Spiele dürfen dann vom Veranstalter der Party nur an euch weitergegeben werden, wenn ihr das entsprechende Alter habt.

Freigegeben ab…
Die Altersfreigaben sind gestaffelt in:
· Freigegeben ohne Altersbeschränkung
· Freigegeben ab sechs Jahren
· Freigegeben ab zwölf Jahren
· Freigegeben ab 16 Jahren
· Keine Jugendfreigabe

Wer entscheidet, ab wann ihr ein Spiel spielen dürft?
Die Altersfreigabe wird von einer Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle (USK - Unterhaltungssoftware-Selbst-Kontrolle) erteilt, nachdem das Spiel gründlich geprüft und ein Gutachten erstellt wurde. Früher bedeutete die Altersempfehlung auf der Hülle nur „geeignet ab zwölf oder 16 Jahren“, nun darf ein Spiel nur ab zwölf oder 16 an euch weitergegeben und gespielt werden. Der Veranstalter einer LAN-Party macht sich sonst strafbar.

Das Problem der Kontrolle
Wie im Kino muss darauf geachtet werden, dass ihr, wenn ihr in der Öffentlichkeit spielt und noch nicht volljährig seid, nur für euer Alter freigegebene Spiele auf dem Computer habt. Der Veranstalter der LAN-Party ist also dafür verantwortlich, dass beispielsweise Games mit einer Alterskennzeichnung „freigegeben ab 16 Jahren“ auch wirklich nicht von Jüngeren benutzt werden. Bei Spielen mit der Alterskennzeichnung „keine Jugendfreigabe“ müssen alle Spieler auf jeden Fall volljährig sein. Seid ihr unter 18 dürft ihr selbstverständlich keine indizierten und jugendgefährdenden Spiele spielen. An kommerzielle LAN-Partys könnt ihr deshalb meist nur mitmachen, wenn ihr bereits volljährig sein. Dem Veranstalter muss dann ein Personalausweis oder Führerschein vorgelegt werden.

LAN-Partys unter 18
Will ein Veranstalter eine LAN-Party für Jugendliche starten, müssen vorher bestimmte Regeln festgelegt werden. Du kannst diese dann als Teilnehmer mit der Anmeldung unterschreiben und akzeptieren. Dazu gehört beispielsweise die Einwilligung deiner Eltern, das Verbot indizierte Spiele zu spielen, keine fremden Datenanlagen zu beschädigen usw. Wenn der Veranstalter bereits die Spiele zur Verfügung stellt oder ihr alle gemeinsam eine Liste der erlaubten Spiele erstellt, kommt ihr schnell auf einen Nenner. Die Unterschrift der Eltern bedeutet jedoch nicht, dass der Veranstalter nicht mehr für die Kontrolle verantwortlich ist, oder dass ihr nun einen Freifahrtschein für andere Games habt.

Was bedeutet indiziert?
Indiziert heißt, dass manche Games auf die Liste der „jugendgefährdenden Medien“ der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien kommen. Computerspiele landen dort, wenn sie (bürokratisch ausgedrückt):
· einen Tatbestand des Strafgesetzbuches erfüllen.
· den Krieg verherrlichen.
· Menschen, die sterben oder schweren körperlichen bzw. seelischen Leiden ausgesetzt sind in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen.
· Kinder und Jugendliche in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen.
· offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihrer Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit schwer zu gefährden.

[TK]
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