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Redaktionelle Anzeige | Powered by TK published: 03.01.2006
Umgangsrecht
Das Recht auf Vater und Mutter
Trennen sich die Eltern, so leben die Kinder meist nur bei einem Elternteil. (Foto: Public Address)
Trennen sich die Eltern, so leben die Kinder meist nur bei einem Elternteil.
(Foto: Public Address)
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Jedes Jahr erleben rund 150.000 Kinder in Deutschland krasse Veränderungen in ihrem Leben, wenn sich die Eltern scheiden lassen. Über 1 Million Kinder wohnen nur noch mit Vater oder Mutter zusammen, was natürlich eine große Umstellung ist. Oft gibt es dann Probleme mit der Regelung des Alltags: Wie oft kann ich meinen Vater noch sehen, wenn er nicht mehr bei uns lebt? Mit wem feiere ich Geburtstag oder Weihnachten? Wer unternimmt am Wochenende etwas mit mir? Dabei solltest du wissen, dass du ganz klar das Recht hast, beide Elternteile noch weiterhin zu sehen. Das Umgangsrecht besagt nämlich, dass der Umgang mit Vater, Mutter und anderen Personen, die dir nahe stehen, für dich wichtig ist und von keinem verboten werden darf. Neben deinen Eltern gilt dass für deine Großeltern, deine Geschwister oder der Partner von Mutter oder Vater, der mit euch zusammen gewohnt hat, aber auch für Personen, bei denen du längere Zeit in Pflege warst.

Umgekehrt haben diese ebenso das Recht, dich weiterhin zu treffen. Jedoch unter einer Bedingung: dass dir dieser Kontakt nicht schadet. Vielleicht hast du ja keine Lust mehr auf bestimmte Familienmitglieder? Denn das Umgangsrecht ist in erster Linie dein Recht!

Wie wird der Umgang geregelt?
Es gibt keinen festen Plan, wie euer „Umgang“ genau aussehen soll. Das steht nicht im Umgangsrecht. Am besten ist es, wenn du mit deinen Eltern gemeinsam versuchst, eine Regelung zu finden. Das ist manchmal nicht so leicht, besonders kurz nach der Trennung.

Bei einer Scheidung entscheidet das Gericht grundsätzlich nicht über das Umgangsrecht. Gibt es Stress, kann das Familiengericht jedoch auf Antrag das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, wenn dies für dich besser ist – wenn du Mutter oder Vater nicht sehen willst.

Was solltet ihr klären?
Besprechen solltet ihr: Wie oft du bestimmte Familienmitglieder triffst, wie lange Besuche dauern und was in dieser Zeit unternommen wird. Was ist mit Ferien, Geburtstagen, Weihnachten oder Ostern? Mit „Umgang“ sind übrigens nicht nur gemeinsame Unternehmungen gemeint, sondern auch Briefe oder Telefonate. Wichtig ist auf jeden Fall, dass du bei dieser Planung mitreden darfst – und sollst.

Wenn es Probleme gibt
Könnt ihr euch untereinander nicht einigen, kann ein Antrag beim Familiengericht gestellt werden, dass man dort eine Regelung findet. Dabei werden natürlich besonders deine Wünsche mit berücksichtigt. Es steht immer das „Wohl des Kindes“ im Mittelpunkt, das heißt, was für dich am besten ist.

Wenn der Familienrichter bei einer Scheidung keinen gemeinsamen Vorschlag deiner Eltern zur Umgangsregelung bekommt, prüft das Familiengericht mit Hilfe des Jugendamtes, welche Regelung für dich günstig ist.

Bei einem Streit über den Umgang kannst du dich auch zuerst an das Jugendamt oder eine Beratungsstelle wenden. Das kostet nichts, und nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz hast du sogar den Anspruch auf Beratung und Unterstützung.

Möchtest du keinen Kontakt mehr zu Vater oder Mutter, kannst du dich ebenso an das Jugendamt wenden. Dort wird man die Lage prüfen und dir weiterhelfen.

Rechte und Pflichten
Deine Eltern sind übrigens verpflichtet, den Kontakt mit deinen Verwandten zu ermöglichen und zu unterstützen. Deine Mutter und dein Vater haben nicht nur das Recht dich zu sehen, sondern auch die Pflicht, sich weiterhin um dich zu kümmern.

Streit zwischen deinen Eltern ist kein Grund, dir den Umgang mit einem Elternteil zu verbieten. Derjenige, bei dem du wohnst, muss den Kontakt zulassen und ermöglichen. Der sorgeberechtigte Elternteil macht sich ansonsten strafbar.

Das Umgangsrecht gilt, egal ob deine Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben oder nicht, und ob deine Eltern verheiratet sind oder nicht.

[TK]
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