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Redaktionelle Anzeige | Powered by TK published: 03.02.2006
Allergene
Was steckt drin in Keksen und Co.?
 (Foto: Public Address)
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Die TK
www.allergen-kennzeichnung.
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Das Problem:
Stressfrei Essen? Das war bisher für Menschen mit einer Lebensmittelallergie kaum möglich. Die Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel in den einzelnen europäischen Ländern war so unterschiedlich, dass keiner genau wusste, was in Joghurt, Kuchenmischungen, Knabberzeug oder Fertigsuppen drin steckte. Das Problem für Allergiker: Die Zutaten, gegen die sie allergisch sind, konnten sie meist nicht auf dem Etikett erkennen. Bei zusammengesetzten Zutaten musste ein Bestandteil bislang nur angegeben werden, wenn im gesamten Produkt mehr als 25 Prozent davon enthalten war. Ganz schön blöd! Das fanden auch viele Verbraucherorganisationen und nun auch die Politiker.

Info: Von einer Lebensmittelallergie spricht man, wenn der Körper auf Eiweiße oder Verbindungen aus Eiweißen und Kohlenhydraten aus Lebensmitteln mit Kribbeln im Mund, Übelkeit oder Magenkrämpfen reagiert. Diese Zutaten nennt man „Allergene“.

Die Lösung:
Seit dem 25. November 2005 gilt die neue Allergenkennzeichnung in der Europäischen Union. Allergene können sich nicht mehr hinter Zusatzstoffen oder Sammelbezeichnungen verkrümeln. Sie müssen nun auf verpackten Lebensmitteln gekennzeichnet werden – also auch alle Zutaten der Zutaten sozusagen. Jetzt weißt du, ob das Pflanzenöl in den Chips aus Erdnüssen stammt oder ob in der Schokolade Ei bzw. Soja drin steckt. Die zwölf Lebensmittel, die am häufigsten Allergien auslösen, müssen immer aufs Etikett - auch wenn es nur winzige Mengen sind. Diese Inhaltstoffe müssen entweder im Produktnamen, in der Zutatenliste oder durch einen gesonderten Hinweis auf der Packung auftauchen. Lebensmittel ohne Zutatenliste, wie beispielsweise Wein oder andere alkoholische Getränke, müssen dann gesondert gekennzeichnet werde: etwa durch den Hinweis „enthält Schwefel“.

Die „Allergenen Zwölf“:
Circa 90 Prozent aller Lebensmittelallergien werden durch zwölf Stoffe ausgelöst. Für diese „Störenfriede“ gibt es nun eine Hitliste:
1. Glutenhaltiges Getreide (Weizen, Gerste, Roggen, Hafer, Dinkel, Kamut)
2. Krebstiere
3. Eier
4. Fisch
5. Erdnüsse
6. Soja
7. Milch (einschließlich Laktose)
8. Schalenfrüchte (Mandel, Haselnuss, Walnuss, Kaschunuss, Pecannuss,
Paranuss,Pistazie, Macadamianuss, Queenslandnuss)
9. Sellerie
10. Senf
11. Sesamsamen
12. Schwefeldioxid und Sulfite

Super für Allergiker: Man findet auf dem Etikett nun alle Einzelbestandteile von zusammengesetzten Zutaten. Das können die Bestandteile von der Schokocreme in deinem Lieblingskeks sein oder von der Fruchtzubereitung im Joghurt.

Diese neue Vorschrift gilt übrigens in allen europäischen Mitgliedstaaten.

Die Ausnahme:
Produkte, die vor dem 25. November 2005 hergestellt wurden, dürfen noch ohne die neue Kennzeichnung verkauft werden.

Achtung: Es gibt immer noch fünf Lebensmittelgruppen, bei denen die Zutaten nicht harrgenau vermerkt werden müssen, wenn:
- der Anteil weniger als zwei Prozent ausmacht.
- keins der 12 Haupt-Allergene enthalten ist.
Das gilt für Kräuter und Gewürzmischungen, Konfitüren und Co., Kakao und Schokoerzeugnisse, Fruchtsäfte und Fruchtnektar
sowie Jodsalz. Also keine Entwarnung für Gewürzallergiker: Wer auf Pfeffer oder Paprika reagiert, muss weiterhin aufpassen.

Sehr kleine Portionspackungen, beispielsweise beim Frühstück im Hotel, fallen nicht unter die Allergenkennzeichnung und brauchen kein Zutatenverzeichnis.

Und was ist mit unverpackten Lebensmitteln?
An der Käsetheke, auf dem Markt und im Restaurant können sich Allergene leider immer noch unbemerkt verstecken.

Du möchtest dich noch schlauer machen? Dann klick:
www.allergen-kennzeichnung.de

[TK]
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